Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert / BA-Presseinfo Nr. 32 |
01.07.2022 - Bundesagentur für Arbeit (BA) |
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Bundesagentur für Arbeit (BA): Nürnberg (ots) - Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent ... Lesen Sie mehr... |
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